Rauchen in Gaststätten
Ich war aus einem sehr netten Anlaß in Nordrhein-Westfalen.
Mir wurde mehr als früher bewußt, wie in Gaststätten geraucht wird.
Seit dem 1. August d.J. müssen in Niedersachsen die Raucher vor die Tür des Lokals (wo ich sie auch schon mal mit Türstehern verwechselt habe). In Bremen geht es am 1. Jan. 2008 damit los. Also mitten in der Silvesternacht.
Ich selbst wäre für pragmatische Lösungen, nicht für eine solch stumpfsinnige Verdrängung, wie sie in den USA und Europa auf dem Vormarsch ist.
[edit] Verhalten grinsend kann man dieses Verbot mit Snus unterlaufen. Der wurde jedoch an den Rand der Illegalität gedrängt. Und so wird es weiter Plakatwände mit Zigarettenwerbung geben und der Absatz an Rauchwaren wird wohl kaum einbrechen. Vielleicht gibt es ein paar mehr Erkältungen... [/edit]
Mir wurde mehr als früher bewußt, wie in Gaststätten geraucht wird.
Seit dem 1. August d.J. müssen in Niedersachsen die Raucher vor die Tür des Lokals (wo ich sie auch schon mal mit Türstehern verwechselt habe). In Bremen geht es am 1. Jan. 2008 damit los. Also mitten in der Silvesternacht.
Ich selbst wäre für pragmatische Lösungen, nicht für eine solch stumpfsinnige Verdrängung, wie sie in den USA und Europa auf dem Vormarsch ist.
[edit] Verhalten grinsend kann man dieses Verbot mit Snus unterlaufen. Der wurde jedoch an den Rand der Illegalität gedrängt. Und so wird es weiter Plakatwände mit Zigarettenwerbung geben und der Absatz an Rauchwaren wird wohl kaum einbrechen. Vielleicht gibt es ein paar mehr Erkältungen... [/edit]
Tubias - 28. Okt, 22:23 · Kategorie: Gesellschaft, Politik, Geschichte
2 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
creature - 28. Okt, 22:40
ich hab immer über die amis gelacht wie das halbe lokal vor der stür steht und raucht, hätte nicht mal im traum gedacht das es bald bei uns auch so aussieht!
tinius - 28. Okt, 22:55
Ich werde meinen Aufenthalt in Gaststätten auf das Nötigste begrenzen - also gen Null. Und ich hoffe darauf, daß diese Art der Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht dauerhaft keinen Bestand haben wird. Zwar mag es sein, daß man den Kunden jegliches Recht auf freie Entfaltung verwehren kann, aber der Eingriff in die Gewerbefreiheit scheint mir juristisch angreifbarer. Mit Raucherräumen könnte ich leben, aber die Vorgaben, etwa des Berliner Senats, machen eine solche Lösung weitestgehend unpraktikabel. Und ich stelle mich nicht im Winter auf die Straße....
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