Hä?
Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.- Das ist nicht nach der Lebenserfahrung für mich verständlich. Genau von so was bricht doch wohl ein Zahn ab.
Tubias - 8. Jun, 20:22 · Kategorie: Quergebloggt
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